Herzlich willkommen auf meiner Internetpräsenz, ich freue mich, dass Sie zu mir gefunden haben!

Seit dem 2.4.2004 bin ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Hannover für das Dachdeckerhandwerk.

Das bedeutet für Sie:
Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" (Abkürzung: öbuv) nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf muss er einen Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand dar. Selbstverständlich gelten diese Grundpflichten eines öbuv-Sachverständigen nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber.

Öffentlich bestellt werden kann dabei nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet einen überdurchschnittlichen Sachverstand erworben hat, und mit sehr hohem Maßstab in diesem Fachgebiet geprüft wurde sowie seine persönliche Eignung nachgewiesen hat. Gem. § 17 der Sachverständigenordnung ist der Sachverständige verpflichtet, sich nachweisbar im erforderlichen Umfang ständig fortzubilden.
Ein öffentlich bestellter
Sachverständiger garantiert:
  • die besondere Sachkunde
  • einen aktuellen Wissensstand
  • Objektivität
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Schweigepflicht
  • Überwachung durch die bestellende Stelle
  • Pflicht zur Gutachtenerstattung